Freiwilliges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot deltus 36. AG ./. EASY SOFTWARE AG

Haftungsausschluss – Wichtige Hinweise

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der deltus 36. AG („deltus“) zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen in Zusammenhang mit ihrem am 15. November 2021 angekündigten freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) in Verbindung mit dem Börsengesetz („BörsG“) zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der EASY SOFTWARE AG („EASY SOFTWARE“) gegen Zahlung einer Gegenleistung (das „Delisting-Erwerbsangebot“), vorgesehen ist.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um zu den weiteren Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.

deltus (die „Bieterin“) veröffentlicht auf den folgenden Seiten Informationen betreffend das Delisting-Erwerbsangebot. Das Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt, insbesondere nach den Vorschriften des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) und dem BörsG mit dem Ziel, den Widerruf der Zulassung aller Aktien der EASY SOFTWARE zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und anschließend die Beendigung der Einbeziehung der Aktien der EASY SOFTWARE in alle organisierten Handelsplattformen (insbesondere den Freiverkehr) zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen.

Bekanntmachungen auf dieser Internetseite stellen weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der EASY SOFTWARE dar. Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der EASY SOFTWARE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Weder die Angebotsunterlage noch die mit dieser zusammenhängenden Dokumente wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, noch wurden solche Dokumente bei einer U.S. Federal oder U.S. State Securities Commission eingereicht oder von dieser geprüft.

Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.

Soweit Bekanntmachungen auf dieser Internetseite zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Folgen des Delisting-Erwerbsangebots für die Bieterin und die verbleibenden Aktionäre der EASY SOFTWARE oder zukünftiger Finanzergebnisse der Bieterin, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen abweichen können.

Mit Anklicken des „Ich bestätige“-Buttons versichern Sie, dass Sie die vorstehenden rechtlichen Hinweise gelesen haben.

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